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Ablassordnung für die Armen Seelen

Zitat 2021 kw45 [2]

Friedhofkreuz Oberbüren [3]
Bild: Text im Sockel des Friedhofkreuzes in Oberbüren, Schweiz

Im November gedenkt die Kirche besonders den Armen Seelen im Fegefeuer. Das Fegefeuer ist ein Zustand oder Läuterungsprozess nach dem irdischen Tod, den diejenigen durchlaufen müssen, die zwar das ewige Heil im Himmel erlangen, aber noch einer Läuterung bedürfen, um in die ewige Seligkeit eintreten zu dürfen. Die Menschen können für die Armen Seelen im Fegefeuer beten. Dadurch kann die Reinigung beschleunigt bzw.  abgekürzt werden. Beten wir also für unsere verstorbenen Familienangehörigen, Freunde und Bekannten.

So steht schon in der heilgen Schrift: “Es ist ein heiliger und heilsamer Gedanke, für die Verstobenen zu beten.” (Makab. 12,46)

 

Allerseelen-Ablass

Gerne erinnern wir an die Ablassordnung für die Armen Seelen während der kommenden Tage:

Vom 1. – 8. November kann täglich ein vollkommener Ablass gewonnen werden, der nur den Armen Seelen zugewendet werden kann.

Am 1. und 2. November (am 1. November ab 12.00 Uhr)

Vom 1. bis 8. November

Es gelten die üblichen Bedingungen:

Quelle: Enchiridion Indulgentiarum (1986): Normen 17 und 23; Ablässe Nr. 13 und 67