Die der MI gewährten Ablässe
Gemäss dem Breve von Papst Pius XI. am 18. Dezember 1926, können die Mitglieder der MI einen vollkommenen Ablass (vollkommener Nachlass der Sündenstrafen) an folgenden Tagen gewinnen:
- am Tag der Aufnahme in die MI
- am Fest der Erscheinung U.L. Frau in Lourdes (11. Februar)
- am Fest Maria Verkündigung (25. März)
- am Tag der 1. Erscheinung U.L. Frau in Fatima (13. Mai)
- am Fest Maria Himmelfahrt (15. August)
- am Fest des hl. Franziskus von Assisi (4. Oktober)
- am Jahrestag der Gründung der MI (16. Oktober)
- am Fest der Wundertätigen Medaille (27. November)
- am Fest der Unbefleckten Empfängnis (8. Dezember)
Bedingungen zum Empfang des vollkommenen Ablasses: ausser den gewöhnlichen Bedingungen (siehe unten), muss man das Versprechen erneuern, die Statuten der MI zu beobachten und sie getreu bewahren.
Anhang mit generellen Fragen zum Ablass
Was sind Ablässe?
“1471-1479/1498 Ablässe sind der Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon vergeben sind. Einen solchen Erlass erlangt der Gläubige unter bestimmten Bedingungen für sich oder für die Verstorbenen durch den Dienst der Kirche, die als Vermittlerin der Erlösung den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen austeilt.”
Gewöhnliche Bedingungen für einen vollkommen Ablass
- Beichte (dabei genügt eine Beichte zur Gewinnung mehrerer Ablässe. Wer alle vierzehn Tage beichtet kann jederzeit alle Ablässe gewinnen, für welche die Beichte vorgeschrieben ist [Quelle])
- sakramentaler Kommunionempfang
- Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters
- entschiedene Abkehr von jeder gewohnheitsmässigen Anhänglichkeit an eine Sünde – auch eine lässliche
Fehlt eine dieser Bedingungen kann dennoch ein Teilablass gewonnen werden.