Ablassordnung für die Armen Seelen

Ablassordnung für die Armen Seelen

Zitat 2021 kw45

Friedhofkreuz Oberbüren
Bild: Text im Sockel des Friedhofkreuzes in Oberbüren, Schweiz

Im November gedenkt die Kirche besonders den Armen Seelen im Fegefeuer. Das Fegefeuer ist ein Zustand oder Läuterungsprozess nach dem irdischen Tod, den diejenigen durchlaufen müssen, die zwar das ewige Heil im Himmel erlangen, aber noch einer Läuterung bedürfen, um in die ewige Seligkeit eintreten zu dürfen. Die Menschen können für die Armen Seelen im Fegefeuer beten. Dadurch kann die Reinigung beschleunigt bzw.  abgekürzt werden. Beten wir also für unsere verstorbenen Familienangehörigen, Freunde und Bekannten.

So steht schon in der heilgen Schrift: “Es ist ein heiliger und heilsamer Gedanke, für die Verstobenen zu beten.” (Makab. 12,46)

 

Allerseelen-Ablass

Gerne erinnern wir an die Ablassordnung für die Armen Seelen während der kommenden Tage:

Vom 1. – 8. November kann täglich ein vollkommener Ablass gewonnen werden, der nur den Armen Seelen zugewendet werden kann.

Am 1. und 2. November (am 1. November ab 12.00 Uhr)

  • Besuch einer Kirche oder einer öffentlichen Kapelle
  • Das Glaubensbekenntnis und ein “Vater unser” bete

Vom 1. bis 8. November

  • Besuch eines kirchlichen Friedhofes
  • Ein Gebet für die Verstorbenen verrichten

Es gelten die üblichen Bedingungen:

  • Die allgemeine Absicht, die Ablässe zu gewinnen
  • Gnadenstand
  • Beichte im Zeitraum von ungefähr 20 Tagen vorher oder nachher
  • Empfang der heiligen Kommunion
  • Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters
  • Entschlossene Abkehr von jeder Anhänglichkeit an die freiwillige, auch lässliche Sünde
  • Wer eine Bedingung nicht oder nichtvollkommen erfüllt, gewinnt einen Teilablass.

Quelle: Enchiridion Indulgentiarum (1986): Normen 17 und 23; Ablässe Nr. 13 und 67

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