Das aktuelle Kirchenjahr (bzw. vom 8.12.20 bis 7.12.21) wurde von Papst Franziskus zum Jahr des hl. Josefs ausgerufen. Damit verbunden kann eigentlich täglich ein vollkommener Ablass gewonnen werden, so auch am kommenden Sonntag, dem Fest der hl. Familie. Nachstehend finden sie eine Übersicht sowie im Anhang noch generelle Informationen zum Ablass.
Im Dekret «Specialium donum indulgentiarum» vom 8. Dezember 2020 werden unter den gewöhnlichen Bedingungen (siehe Anhang) während dieses Josefsjahres folgende zusätzliche vollkommenen Ablässe gewährt.
Beim Betrachten des “Vater Unser”-Gebetes oder Einkehrtagen mit Betrachtung über den hl. Josef
Ein vollkommener Ablass wird all jenen gewährt, die mindestens 30 Minuten lang das Vaterunser betrachten oder an mindestens eintägigen Exerzitien teilnehmen, die (u. a.) eine Betrachtung über den heiligen Josef beinhaltet.
Bei den Werken der Barmherzigkeit nach dem Beispiel des hl. Josefs
Wer ein Werk der leiblichen oder geistigen Barmherzigkeit verrichtet, kann das Geschenk des vollkommenen Ablasses erhalten.
Die leiblichen Werke der Barmherzigkeit sind:
- die Hungernden speisen
- den Dürstenden zu trinken geben
- die Nackten bekleiden
- die Fremden aufnehmen
- die Kranken besuchen
- die Gefangenen besuchen
- Tote begraben
Die geistlichen Werke der Barmherzigkeit sind:
- die Unwissenden lehren
- die Zweifelnden beraten
- die Trauernden trösten
- die Sünder zurechtweisen
- den Beleidigern gerne verzeihen
- die Lästigen geduldig ertragen
- für die Lebenden und Verstorbenen beten
Beim gemeinsamen Rosenkranzgebet in Familien und für Verlobte
Beim gemeinsamen Gebet des Rosenkranzes in der Familie (dieser Ablass ist nicht neu), hinzugefügt für dieses Jahr wurde aber, wenn Verlobte miteinander den Rosenkranz beten.
Bei der Erfüllung der beruflichen Standespflichten oder Gebet für die Arbeiter
Ein vollkommener Ablass wird gewährt, wenn man seine tägliche Tätigkeit dem Schutz des heiligen Josef anvertraut, sowie jedem Gläubigen, der um die Fürsprache des hl. Josefs betet, damit die Arbeitssuchenden eine Beschäftigung finden und die Arbeitsbedingungen aller würdiger wird.
Bei der “Litanei zum hl. Josef” für die Kirche
Der vollkommene Ablass wird den Gläubigen gewährt beim Beten der “Litanei zum heiligen Josef” zugunsten der von innen und aussen verfolgten Kirche sowie zur Linderung der Leiden der verfolgten Christen.
Beim Gebet «Zu Dir, seliger Josef» an Josefstagen, jedem Mittwoch, jedem 19.
Da der hl. Josef der Patron der Kirche ist besonders an folgenden Tagen ein vollkommener Ablass möglich:
- am So, 10. Januar, dem Fest der hl. Familie (nach trid. Kalender)
- am Fr, 19. März, Fest des hl. Josefs
- am Sa, 1. Mai, Fest des hl. Josefs, Patron der Arbeiter
- an jedem Mittwoch, dem Tag, der nach lateinischer Tradition dem Gedenken an den Heiligen gewidmet ist
- an jedem 19. eines jeden Monats
Für Kranke, Alte oder wer sonst nicht aus dem Haus kann
Wer aktuell aus berechtigten Gründen nicht das Haus verlassen kann (aber sobald als möglich die üblichen Bedingungen erfüllen möchte) und Gebete zum hl. Josef für Trost der Kranken sowie für eine gute Sterbestunde betet; oder auch die Leiden und Unannehmlichkeiten dieser Lebensumstände aufopfert, kann einen vollkommen Ablass gewinnen.
Aufruf an alle Priester für die Beichte und Krankenbesuche mit Kommunionempfang
“Damit die Erlangung der göttlichen Gnade durch die Macht der Schlüssel seelsorgerisch erleichtert wird, bittet diese Pönitentiarie ernsthaft darum, dass alle Priester, die mit den entsprechenden Fähigkeiten ausgestattet sind, sich mit bereitwilligem und großzügigem Geist dem Bußsakramentes hinzugeben und den Kranken häufig die heilige Kommunion zu spenden.” (aus dem Dekret übersetzt von der MI).
Anhang mit generellen Fragen zum Ablass
Was sind Ablässe?
“1471-1479/1498 Ablässe sind der Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon vergeben sind. Einen solchen Erlass erlangt der Gläubige unter bestimmten Bedingungen für sich oder für die Verstorbenen durch den Dienst der Kirche, die als Vermittlerin der Erlösung den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen austeilt.”
Gewöhnliche Bedingungen für einen vollkommen Ablass
- Beichte (dabei genügt eine Beichte zur Gewinnung mehrerer Ablässe. Wer alle vierzehn Tage beichtet kann jederzeit alle Ablässe gewinnen, für welche die Beichte vorgeschrieben ist [Quelle])
- sakramentaler Kommunionempfang
- Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters
- entschiedene Abkehr von jeder gewohnheitsmässigen Anhänglichkeit an eine Sünde – auch eine lässliche
Fehlt eine dieser Bedingungen kann dennoch ein Teilablass gewonnen werden.